Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Entsprechend § 8 Abs. 7 des Waffengesetzes 1996 idF BGBl. I Nr. 97/2018 müssen Sie bei einem Erstantrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches Gutachten – die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung - beibringen. Dieses gibt Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte) sowie unter Umständen auch das Führen einer Waffe (Waffenpass) erfüllen.

Gutachten

Ein derartiges Gutachten kann bei mir beantragt werden, da ich in eine vom Bundesministerium für Inneres geführte Liste eingetragen bin, welche bei den Waffenbehörden 1. Instanz eingesehen werden kann.

Bescheinigung

Falls die Ergebnisse dieser Untersuchung für die Erstellung eines positiven Gutachtens ausreichen, erhalten Sie ein psychologisches Gutachten, das Ihnen bescheinigt, dass sie geeignet sind, mit Waffen insbesondere unter psychischer Belastung vorsichtig umzugehen. Kann Ihnen kein positives Gutachten erstellt werden, werden Sie persönlich von mir benachrichtigt. Auf Wunsch kann in diesem Fall eine weiterführende psychologische Untersuchung durchgeführt werden. Die Kosten dafür hängen von Art und Umfang der notwendigen Untersuchungsmethoden ab und sind individuell zu vereinbaren.