Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Als zertifizierte Waffenpsychologin biete ich klinisch-psychologische Begutachtungen im Einklang mit dem österreichischen Waffengesetz 1996 (WaffG), gemäß § 8 Abs. 7 sowie § 41 WaffG, in Verbindung mit der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, an. Ich bin in die vom Bundesministerium für Inneres geführte Liste eingetragen, welche bei den Waffenbehörden 1. Instanz einsehbar ist.

Im Zuge einer fundierten diagnostischen Untersuchung beurteile ich die psychologische Eignung für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen. Meine Arbeit orientiert sich daher konsequent an den neuesten gesetzlichen Anforderungen sowie an anerkannten fachlichen Standards.

Ablauf

Gutachten

Auf Basis der Begutachtung stelle ich Ihnen ein klinisch-psychologisches Gutachten sowie eine Mitteilung für die Behörde (Ergebnis eines klinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 41 Abs. 1 WaffG) aus. Darin wird Aufschluss gegeben, ob Sie – insbesondere unter psychischer Belastung – zu einem unvorsichtigen oder leichtfertigen Umgang mit Waffen neigen.