Gerichtliche Sachverständigentätigkeit

Neben meiner therapeutischen Tätigkeit bin ich auch als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Bereich der Klinischen Psychologie tätig. In dieser Funktion erstelle ich fachpsychologische Gutachten für Gerichte und Behörden und unterstütze damit gerichtliche Entscheidungsprozesse durch eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Einschätzung.

Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage klinisch-psychologischer Diagnostik, strukturierter Gespräche, testpsychologischer Verfahren sowie der sorgfältigen Analyse der jeweiligen Fragestellung des Gerichts. Ziel ist es, psychologische Zusammenhänge verständlich darzustellen und eine fachlich fundierte Beurteilung zu liefern.

Dabei können unterschiedliche psychologische Fragestellungen im Mittelpunkt stehen, etwa die Einschätzung psychischer Belastungen, Persönlichkeitsmerkmale, psychische Erkrankungen, Zurechnungsunfähigkeiten oder andere für das Verfahren relevante psychologische Faktoren.

Unabhängig und neutral

Als Sachverständige arbeite ich unabhängig, neutral und nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards der Klinischen Psychologie. Sorgfalt, Transparenz und eine respektvolle Begegnung mit den begutachteten Personen sind dabei zentrale Grundlagen meiner Arbeit.

Die Gutachten dienen ausschließlich der fachlichen Unterstützung des Gerichts und stellen eine wichtige Grundlage für rechtliche Entscheidungen dar.